Wir sind schon fleißig am zocken von RTCW und ich muß sagen es rult unheimlich... Den Single Player hab ich schon ne ganze Zeit durch und im Multiplayer ist das Game auch ne Wucht... Es ist ja überhaupt nicht auszuschließen, daß RTCW nicht evtl. auch auf der Alpha gezockt wird.... dazu allerdings eine Anmerkung, die ich hier schon mal vorab machen möchte..
Ich habe hier der Einfachheit halber, da es sonst recht unübersichtlich wird, mal die aktuelle Rechtslage per copy und paste runtergesetzt, da sich sehr viele illegale US-Versionen im Umlauf befinden.. Das Alpha Team darf natürlich nicht tatenlos zuschauen und wird es auch nicht... lest einmal den nun folgenden Kommentar von
http://www.planet-wolfenstein.at/start_special_rechtliches.shtmlDiese Forum ist natürlich ein Diskussionsforum und Ihr könnt Euch frei äußern.. Meine ganz persönliche Meinung ist völlig gegen Rechts...will sagen, wer sich dieses Spiel nur aufgrund der abgebildeten Hackenkreuze und anderen Runen zulegt hat nicht alle Latten am Zaun!! Der Spielfun muß und ich denke ich spreche für eine große Anzahl von Zockern, im Vordergrund stehen... Die Deutsche Version ist absolut identisch mit der US-Version, bis auf das die Abbildungen der o.g. Symbole. Wer sich auf der Alpha mit der US-Version erwischen läßt, der hat ein Problem..die Einzelheiten werden auf der Apha bekannt gegeben, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.
Gruß Magnum
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Exklusiv auf "Planet-Wolfenstein" - Rechtliche Fragen bezüglich RTCW
Vorwort:
Da im Netz und zahlreichen Foren die schlimmsten Schauermärchen über die Folgen des Besitzes von "Wolfenstein 3D" oder seinen kommenden Nachfolger in die Welt gesetzt werden, habe ich mich einmal genauer mit der Thematik befasst und dabei festgestellt, daß die ganze Situartion wesendlich entspannter angesehn werden kann, als dies bei vielen der Fall ist. Gerüchte wie "Der Besitz ist Strafbar" verursachen oft eine Zurückhaltung oder sogar eine gewisse Angst. Rechtlich gesehn gibt es dafür absolut keine Basis. Das Beste was ich je hörte war: "Beim Besitz von RTCW wandert man für 5 Jahre ins Gefängnis". Nun...es soll ja Leute geben, die glauben diesen Blödsinn wirklich. Sogar einschlägige Fachzeitschriften haben in der Vergangenheit schon derartiges verbreitet. Ich kann nur jedem der sich unsicher ist nahe legen, sich dieses kleine Special gründlich durchzulesen. Diese Fragen und Antworten erstellte ich in Zusammenarbeit mit einem Anwalt um sicher zu gehen, nicht irgendwelche ungereimtheiten zu verbreiten.
Alle Fragen gelten nur für die US oder jegliche andere ungekürzte Version. Eine DE Variante ist hiervon natürlich vollkommen ausgenommen.
Ist es erlaubt RTCW über einen Versand zu importieren z.B.: von Gameware aus Österreich oder ganz gleich woher...?...bzw. macht man sich mit der Bestellung und dem Import von RTCW (für die private Nutzung!) strafbar?
Sollte ich nur Beabsichtigen, RTCW für den Eigenbedarf zu nutzen gibt es keine gesetzliche Grundlage, die den import verbietet. Es spielt dabei keine Rolle, ob ich es bei einem Händler vor Ort kaufe oder es über den Versand schicken lasse. Sollte man jedoch mehrere Exemplare davon besitzen, könnte das als Handel angesehen werden und da ist mit Geldstrafen und in schweren Fällen auch mit Gefängnis zu rechnen.
Haben die Deutschen Behörden das Recht (bzw. können sie es sich verschaffen) in die Kartei des Versandes Einsicht zu bekommen um die Besteller ausfindig zu machen?
Dieser Schritt wäre theoretisch erst möglich, wenn das Spiel in Deutschland beschlagnahmt wurde. Für diesen Schritt müssten jedoch die Ausländischen Behörden mit den Deutschen zusammenarbeiten. Wenn das Spiel jedoch im Ausland erlaubt ist, werden auch die Ausländischen Behörden Ihre Landsleute nicht ohne weiteres ans Messer liefern.
Kann es mir konfisziert werden? Oder muss mit einer Hausdurchsuchung gerechnet werden?
Es dürfte in dem Moment, in dem die Beschlagnahme veranlasst wurde jederzeit konfesziert werden. Hier stellt sich jedoch die Frage nach dem Aufwand. Es ist höchst unwarscheinlich, daß eine Hausdurchsuchung bei einer Privatperson wegen einem einzigen Spiel angeordnet wird. In erster Line zielen die Behörden hier auf Händler ab, die diese "heisse" Ware unter das Volk bringen.
Was ist die Maximalstrafe wenn man RTCW importiert, sollte es ein generelles Verbot bestehen?
Ein generelles Verbot für den Handel innerhalb von Deutschland besteht. Dies bedeutet jedoch nicht, daß man sich durch den reinen Besitz oder den Kauf im Ausland strafbar macht. Wenn die Beschlagnahme veranlasst wurde und es wird eingezogen, hat man lediglich den Verlust des Spieles hinzunehmen ... rechtliche Folgen hat dies jedoch nicht.
Darf man RTCW durch eine Fahrt in ein Land in dem es erlaubt ist mit nach Deutschland bringen?
Das darf man schon. Wenn noch keine Beschlagnahme ausgesprochen wurde ist dies kein Problem. Sollte jedoch schon eine Beschlagnahme angeordnet worden sein und man wird an der Grenze kontrolliert, dürfen die Beamten das Spiel sofort einziehen und man hat auch kein Recht mehr darauf.
Ist das Spiel nun generell Verboten oder muss hier erst noch eine Beschlagnahmung ausgesprochen werden?
Der § 86a verbietet jegliche Darstellung von verfassungswidrigen Symbolen, somit verstösst RTCW gegen ein generelles Verbot. Die Beschlagnahme ist nur eine Erweiterung und erlaubt es den Behörden, sämtliche Exemplare zu konfiszieren. Der Bezug aus dem Ausland, bevor eine Beschlagnahme veranlasst wurde ist darüber hinaus völlig unproblematisch.
Nachtrag:
Da es immer wieder zu Missverständnissen in der Vergangenheit gekommen ist, möchte ich den § 86a noch etwas genauer und für jeden verständlich schildern:
Natürlich verbietet Er die Darstellung von verfassungswidrichen Symbolen, doch darf der genaue Zusammenhang hier nicht ausser Acht gelassen werden. Aus Abschnitt 1. geht hervor, verfassungswidrige Kennzeichen dürfen weder öffentlich dargestellt noch schriftlich verbreitet werden. Im 2. Abschnitt kommen wir zu unserm Game: "Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt" Das bedeutet nichts anderes, als das man einen Gegenstand nicht für den Handel einführen darf...der Eigenbedarf ist hiervon jedoch ausgenommen. In der Praxis bedeutet dies, daß man sich als Einzelverbraucher nicht strafbar macht, sollte man sich das Game bestellen und für den Eigenbedarf verwenden, ganz egal ob es schon eine Beschlagnahme gab oder nicht. Sollte diese bereits in Kraft getreten sein bedeutet dies auch nur, daß man um das Game beim Zoll bangen müsste...Folgen hat dies jedoch nicht! So...und jetzt überlegt mal, wieviel Grenzen es in der EU gibt, bei der Kontrollen durchgeführt werden? Die ganze Sache wird im Grunde nur hochgespielt...an die original Version zu kommen ist kein Problem und kriminalisiert keinen, solange man sich damit in die eigenen vier Wände verdrückt und nicht mehrere Exemplare davon auf Vorrat hat...
Was genau bewirkt die Beschlagnahme?
Wenn ein Gericht auf Antrag die bundesweite Beschlagnahme anordnet, dürfen alle Exemplare des Spiels konfesziert werden. Dies gilt für Händler, genau wie für Privatpersonen. Die Behörden verfolgen jedoch besonders die Händler, da der Aufwand viel zu gross wäre. Sollte ein Paket auf dem Versandweg kontrolliert werden und es befindet sich darin ein Gegenstand über den die Beschlagnahme ausgesprochen wurde wird er konfesziert. Man erhält dann ein Schreiben, daß der Artikel eingezogen wurde und muss den Verlust in Kauf nehmen ...
Gibt es einen Zeitraum, in dem das Spiel hier in DE frei verkäuflich wäre und über das Ausland importiert werden dürfte oder wird dies nie der Fall sein?
In Deutschland darf dieses Spiel niemals frei verkauft werden. Der Versand über das Ausland ist bis zur Beschlagnahme kein Problem...und bis diese Ausgesprochen wurde, kann es dauern. Es ist nicht abzusehen, wann dieser Punkt erreicht sein wird. Im Gegensatz zur indizierung, kann die Beschlagnahme von jeder privat Person eingeleitet werden. Wer also bei einem Gericht Anzeige erstellt, veranlasst die Behörden zur Nachforschung und somit zur Beschlagnahmung.
Warum dürfen NS-Symbole in Filmen, Berichten etc, die vom 2. WK handeln dargestellt werden, aber nicht in Computerspielen, die das gleiche Thema haben?
Es gibt hier zum einen die Dokumentation. Diese ist von dem Verbot ausgenommen. Also alles, was über die Zeitgeschichte Berichtet. Ein Film wird als Kunst angesehen. Sollte es also nötig sein dort Hakenkreuze darzustellen, ist dies auch erlaubt. Auch das Sammeln von Gegenständen aus dem 2. Weltkrieg ist erlaubt, da dies alles unter Geschichtsforschung abgelegt werden kann. Bei einem Computerspiel ist dies jedoch nicht der Fall und es wird auch leider nicht als Kunst angesehn.
Fazit:
Die sicherste Methode wäre sich das Game in Österreich zu kaufen und hier nach Deutschland mitzubringen. Den Besitz kann man dann nicht so einfach Nachweisen und eine Adresse wurde nirgends hinterlegt. Kontrollen an der Grenze gibt es nicht, somit besteht hier kein Problemen. Sollte jedoch keine Beschlagnahme veranlasst worden sein, ist auch jeder andere Händler im Ausland ein Problemloser Bezugspunkt.
Die Beschlagnahme in der Praxis
Zum einen lässt eine Beschlagnahmung auf sich länger warten, zum anderen muss ein Game trotz des Inhalts überhaupt nicht erst beschlagnahmt werden auch wenn die gesetzlichen Grundlagen dazu geschaffen sind. Nehmen wir mal den Vorgänger "Wolfenstein 3D". Dieser Titel wurde erst am 25.01.1994 beschlagnahmt obwohl er schon seit 1992 im Umlauf war. Abgesehn davon existiert z.B. vom Spiel "Mortyr" eine amerikanische Version, die absolut ungekürzt ist und in der NS-Symbolig verwendet wird. Trotzdem wurde es bis zum heutigen Tage nicht beschlagnahmt, da es hier (in DE) einfach nicht vertrieben wurde und somit keine besondere Aufmerksamkeit auf sich zog. Wie vorhin schon angesprochen, könnte auch dieses Game noch problemlos beschlagnahmt werden, ich möchte aber mit diesem Beispiel nur aufzeigen, daß eine Beschlagnahme nicht unbedingt durchgeführt wird
Für den Spieler, der die US-Version von RTCW bestellen möchte hat das einen entscheidenen Vorteil. Wie schon in meinem Artikel "Bezugsquelle" erklährt, würde eine Beschlagnahme den sicheren Bezug des Games deutlich erschweren. Gehen wir einmal davon aus, RTCW wird nicht beschlagnahmt ... das hat zur Folge, daß man auf jeden beliebigen Händler im Ausland als Bezugsquelle zurückgreifen kann und die Priorität nicht mehr auf auf "sicherheit" sondern "Preis" setzen kann.
Ich nehme mal "gameware.at" als Beispiel. Die Sicherheit liegt hier klar im Vordergrund. Die Chance, daß die Sendung abgefangen wird (sollte es eine Beschlagnahme geben!!!) liegt hier schon im Promille Bereich. Dafür zahlt man auch ... der Deutsche Kunde muss hier mit 160-180 DM rechnen. Wenn es jedoch überhaupt keine Beschlagnahme geben wird, könnte ich mich als Kunde auch ebenso an "Amazon.co.uk" wenden und das Game für 49,95$ zuzüglich Versandkosten bestellen. Leider macht sich ein Händler im Ausland strafbar, der solche Artikel nach Deutschland liefert. Darum sollte man zuvor anfragen, ob eine Bestellung überhaupt ausgeliefert wird.
Anmerkung:
Das hier hat zwar nichts mit "Rechtlichen Fragen" zu tun aber es passt hier ganz gut rein:
Oft sagen die Leute "Return to Castle Wolfenstein ist doch GEGEN Nazis warum ist es dann verboten?". Das ist soweit schon richtig ... aber mal abgesehn von den oben genannten Punkten wird befürchtet, daß der Spieler eine Symphatie, dem Feind gegenüber aufbringen könnte. Das würde sich z.B. so äußern: Ihr lauft im Spiel auf die Burg Wolfenstein zu...in den Überwachungtürmen stehen Nazis...an den Wänden Prangen Hakenkreuze...und plötzlich schiesst Euch ein Gedanke in den Kopf: "Hmm...schaut irgendwie cool aus" (oder schaut Euch mal den E3 Trailer an). Vielleicht fangt Ihr dadurch an, Euch mit dem Thema mehr zu befassen. Sowas soll natürlich verhindert werden, darum wird diese Thema in DE so streng behandelt, wie es hier der Fall ist.
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: [PixGen]Magnum am 2001-12-12 12:08 ]